Kurzzeitwohnen Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Hürth (Diakonie Michaelshoven)
Eine Auszeit für die ganze Familie
Das Angebot „Kurzzeitwohnen“ im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Hürth ist seit Mai 2026 eröffnet. Dieses Angebot soll Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Beeinträchtigung und/oder körperlichen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen eine sichere und unterstützende Umgebung bieten.
Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen eine positive Erfahrung zu ermöglichen, Herkunfts- und Pflegefamilien eine Entlastung zu bieten und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie während einer Auszeit professionell versorgt werden. Dies dient der Stabilisierung und dem Erhalt des Familiensystems.
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- Form des Kurzzeitangebotes & Basisinformationen:
Die besondere Wohnform für Kurzzeitwohnen der Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH bietet nach SGB IX § 134 Absatz 4, Kindern ab 6 Jahren, Jugendlichen, längstens bis zum 21. Lebensjahr, (d.h. bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II) mit Behinderungen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum in einer besonderen Wohnform für Kurzzeitwohnen betreut zu werden. Die Aufenthaltsdauer kann wenige Tage bis hin zu mehreren Wochen umfassen und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und/oder einer Sinnesbehinderung, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer eigenen Familie leben können und die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert oder hier von bedroht sind (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX) können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX in der jeweils geltenden Fassung. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die dem Personenkreis nach § 35a SGB VIII zuzuordnen sind.
Eigenständige Struktur: Die besondere Wohnform für Kurzzeitwohnen wird als eigenständige Einheit geführt, um eine klare Profilierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung zu gewährleisten. ·
- Anbindung an stationäre Angebote: Die räumliche Nähe zu weiteren Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung schafft Synergien und erleichtert Übergänge.
- Fachlich fundierte Konzeption: Die Einrichtung hat sich intensiv mit dem Auftrag der besonderen Wohnform auseinandergesetzt und entsprechende Standards entwickelt, die sowohl die Bedarfe der jungen Menschen als auch die Perspektiven der Familien berücksichtigen.
- Ganzjährige Verfügbarkeit: Das Angebot steht durchgehend zur Verfügung und ermöglicht eine flexible Nutzung – sowohl in akuten als auch in planbaren Situationen.
- Regionale Verankerung: Die besondere Wohnform für Kurzzeitwohnen ist im Sozialraum gut erreichbar und in bestehende Unterstützungsstrukturen eingebunden. Dies fördert die Kooperation mit lokalen Diensten.
- Einbindung der Eltern und Netzwerke: Eltern, Schulen und weitere Hilfesysteme werden aktiv und partnerschaftlich einbezogen – durch transparente Kommunikation und Beteiligung an der Gestaltung des Aufenthalts ihrer Kinder.
Betreut werden bis zu sechs Kinder und Jugendliche mit erheblichen kognitiven und weiteren Einschränkungen in allen Lebensbereichen, verbunden mit einem erhöhten Pflegebedarf. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal in einem geschützten und entwicklungsfördernden Rahmen.

50354 Hürth
Deutschland
Tel: 02233 7998-181
Mail:
AnsprechpartnerIn: Vanessa Vieth (geb. Hackenbroich) Bereichsleitung
Leistungsumfang
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Anzahl Plätze Kinder/Jugendliche:6
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Anzahl Plätze Erwachsene:0
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Altersspektrum:6 bis 21 Jahre (längstens bis zum 21. Lebensjahr)
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Altersschwerpunkt:Kinder und Jugendliche
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Behinderungsformen und Schwerpunkte:• Körperlichen und/oder geistigen Behinderungen • Kinder und Jugendliche, die auf heilpädagogische Förderung, pflegerische Unterstützung und Assistenzleistungen angewiesen sind.
Die Verantwortung für die fachliche und sachliche Korrektheit der obigen Angaben liegt bei der jeweiligen Einrichtung.
