Beitrag zur politischen Diskussion im Rahmen der anstehenden Reformen (April 2026)
1. Leitsatz
Eine Reform der Eingliederungshilfe, die Familien mit Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt, sollte das Kurzzeitwohnen auf die Agenda nehmen.
2. Ausgangslage
Das Kurzzeitwohnen richtet sich an Menschen mit Behinderung, die in ihren Familien leben und deren Unterstützungsbedarf eine befristete stationäre Betreuung erforderlich macht.
Das Kurzzeitwohnen als Kostendämpfer sollte in die aktuelle Diskussion zur Eingliederungshilfe auf den verschiedenen Ebenen eingebunden werden.
Die Eingliederungshilfe ist für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung sowie deren Familien ein zentraler Schlüssel zu Teilhabe, Bildung, sozialer Entwicklung und einem möglichst selbstbestimmten Alltag.
Das „Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung“ bietet eine Auszeit und Regeneration vom Alltag und trägt dazu bei, die Überlastung, bis hin zum Bruch mit all seinen kostspieligen Nebenwirkungen, der Familien zu verhindern.
Beispielhaft sei auf Ausführungen des Landtags in Baden-Württemberg zum Kurzzeitwohnen hingewiesen:
„Einrichtungen des Kurzzeitwohnens für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration eine hohe Bedeutung. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind im Alltag mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert. Einrichtungen des Kurzzeitwohnens bieten in diesem Zusammenhang eine wichtige Entlastungsmöglichkeit. Sie tragen dazu bei, pflegende Angehörige zeitlich zu entlasten und die häusliche Pflegesituation langfristig zu stabilisieren. Darüber hinaus können sie verhindern, dass es aufgrund von Überlastung der Familien zu einem vorzeitigen Übergang in eine vollstationäre Einrichtung kommt. Kurzzeitwohnen unterstützt somit sowohl die betroffenen Kinder und Jugendlichen, indem es ihnen eine bedarfsgerechte Betreuung in einem geschützten Umfeld ermöglicht, als auch deren Familien, indem es die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und familiären Verpflichtungen erleichtert.“ (Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 17 / 9348, 30.09.2025)
Die Kostendämpfung des Kurzzeitwohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe tritt hervor, wenn Familien, die ihre Angehörigen mit Behinderung begleiten und fördern, in ihrer häuslichen Situation stabilisiert werden und ein vorzeitiger Übergang in eine kostenintensive vollstationäre Einrichtung hinausgezögert oder gar vermieden wird.
In der Praxis erleben Eltern häufig, dass der Zugang zu passgenauen Leistungen nicht allein vom Bedarf des Kindes abhängt.
Verschiedene Einrichtungen im Bundesgebiet bieten das Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund nicht ausgereifter Rahmenbedingungen an.
Menschen mit Behinderung erhalten durch einen Kurzaufenthalt eine Auszeit für mehrere Tage bzw. Wochen.
2. Teilhabe als Ziel – mit Ausrichtung auf die Familie
Das Recht auf Förderung, Schutz und Teilhabe, verknüpft mit einer konsequenten Entlastung der Familie, steht als Ziel im Raum.
Politisch wird dieses Ziel u. a. mit der Absicht verbunden, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und Schnittstellen zu reduzieren, um betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen zu gewähren.
Eine Reformagenda sollte das Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzbarkeit in Ländern und Kommunen von Anfang an mitdenken. Das Kurzzeitwohnen stellt eine höchst wirtschaftliche Ergänzung des Hilfesystems dar und bedarf der bedarfsgerechten Ausweitung.
3. Reform mit besonderem Fokus auf Menschen mit Behinderung, die in ihren Familien leben
Für Familien mit einem Kind mit Behinderung (einschl. jugendliche und erwachsene Kinder) ist die Förderpraxis häufig schwer nachvollziehbar, zumal sich Bedarfe dynamisch entwickeln und sich Unterstützungsbedarfe in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe gegenseitig beeinflussen.
Es braucht ein klares Bekenntnis zum Kurzzeitwohnen, damit Familien möglichst dauerhaft in der Lage sind, das Kind in der Häuslichkeit und damit im Familienverbund zu versorgen!
3.2 Verfahren und Bedarfsermittlung
Neben der Zuständigkeitsfrage entscheidet die Verfahrenspraxis über die tatsächliche Teilhabe.
Familien berichten immer wieder von langwierigen Prüfungen, unklaren Nachweisanforderungen und parallelen Verfahren (z. B. Jugendamt, Sozialamt, Schule, Krankenkasse). Eine Reform sollte deshalb auch den Grundsatz „ein Verfahren – ein Plan – eine Entscheidung“ stärken: mit verständlichen Antragswegen, verbindlichen Bearbeitungsfristen und einer Bedarfsermittlung, die das gesamte Lebensumfeld des Kindes berücksichtigt.
Ein flächendeckendes Angebot des Kurzzeitwohnens für Menschen mit Behinderung kann sowohl die Familien als auch die öffentliche Hand entlasten.
3.3 Leistungsinhalte: soziale Teilhabe und alltagsnahe Unterstützung
Reformbedarf besteht nicht nur bei den Verfahren, sondern auch bei der Verlässlichkeit konkreter Unterstützungsleistungen. Besonders konfliktanfällig sind Leistungen des Kurzzeitwohnens.
Für Familien ist wichtig, dass Leistungen nicht als Einzellösungen nebeneinanderstehen, sondern als abgestimmtes Unterstützungspaket, das den Alltag tatsächlich erleichtert. Dazu gehört auch das Kurzzeitwohnen das z.B. kurzfristig Bedarfe (z.B. durch Reha oder Krankheit der Bezugsperson) abfedert.
Reformen sollten vor allem den Ausbau des Kurzzeitwohnens ausdrücklich adressieren.
3.4 Finanzierung und Kostenheranziehung: Belastungen für Familien reduzieren
Eltern von Kindern mit Behinderung (ob minderjährig oder volljährig) die zuhause gepflegt werden bewegen sich stets an der physischen, psychischen und juristischen Belastungsgrenze. Finanzielle Fragen sind für Familien häufig nicht nur ein Randthema, sondern prägen die Akzeptanz und Nutzbarkeit. Wo Eltern mit Kostenbeiträgen, einkommens- oder vermögensabhängigen Regelungen oder unklaren Abrechnungswegen konfrontiert sind, entsteht schnell der Eindruck, dass Teilhabe „erkauft“ werden müsse.
Reformen sollten deshalb Transparenz und Planbarkeit stärken und Belastungen konsequent abbauen. Bei Menschen mit Behinderung, die zuhause leben, ist zudem eine klare familienpolitische Perspektive erforderlich: Unterstützungsleistungen des Kurzzeitwohnens dienen der Entwicklung und Teilhabe des Kindes. Entlastung kann dabei sowohl über rechtliche Klarstellungen (z. B. zur Kostenheranziehung) als auch vereinfachte Abrechnungsmodelle (keine Pauschalierung) erreicht werden – sofern diese nicht zu Leistungseinbußen führen.
3.5 Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege: Versorgungslücken schließen
Viele Familien bewegen sich parallel im System der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe. In der Praxis führt das zu schwierigen Abgrenzungen zwischen pflegerischen, medizinischen und teilhabebezogenen Leistungen. Besonders belastend sind Situationen, in denen Zuständigkeiten ungeklärt bleiben und notwendige Unterstützungen „zwischen den Systemen“ hängen. Eltern überfordert dies in der Handhabung enorm.
Eine öffentlich zugängliche Studie führt zum Kurzzeitwohnen z.B. aus:
„Diese Form der Eingliederungshilfe hebt sich bedeutend ab von rein pflegerischer Versorgung. Es ist als Angebot eine Ergänzung zum bestehenden Eingliederungshilfe-System und schließt eine Bedarfslücke mit dem Ziel, die Förderung und bedarfsdeckende Unterstützung der Kinder mit Behinderung in ihrem direkten Umfeld abzudecken.“[1]
Das Kurzzeitwohnen sollte klar als Teilhabeleistung definiert und finanziert werden. Eine Reform sollte daher die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege klarer fassen. Die gesetzlichen Regelungen zu den Hospizen können ein positives Beispiel sein.
Ziel muss sein, dass die Leistungserbringung am Bedarf des Betroffenen ausgerichtet wird – nicht an der Frage, aus welchem Topf (Pflege/Eingliederungshilfe) finanziert wird.
4. Bedeutung der Reform für Familien: Alltag, Teilhabe und soziale Sicherheit
Wenn Reformen Verfahren vereinfachen, profitieren Familien unmittelbar: Sie erhalten schneller Klarheit, welche Leistungen möglich sind, wer zuständig ist und wann Unterstützung beginnt. Das senkt die organisatorische Belastung, reduziert Konflikte mit Behörden, reduziert Verfahren vor den Sozialgerichten und erhöht die Chance, dass Menschen mit Behinderung kontinuierlich in der Familie gefördert werden. Gleichzeitig stärkt ein verlässliches System die soziale Sicherheit: Angehörige können Erwerbsarbeit nachgehen und besser planen, Geschwisterkinder werden weniger indirekt belastet und familiäre Krisen (z. B. durch physische Überlastung, psychische Erkrankungen, Trennungen) eher vermieden oder abgefedert .
5. Fazit und Handlungsperspektiven
Es wird in Zukunft nicht weniger Kinder bzw. Menschen mit Behinderung geben. Vor diesem Hintergrund ist der vernünftige Umgang wichtig, nicht nur im Sinne der Familien, sondern auch im Hinblick auf einen fiskalischen Nutzen! Insofern sollte eine Reform der Eingliederungshilfe, die Familien mit Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt, das Kurzzeitwohnen auf die Agenda nehmen. Maßstab muss sein, dass Leistungen im Alltag ankommen: rechtzeitig, verlässlich und passgenau – unabhängig davon, in welcher Kommune die betroffene Familie lebt. Zentral sind eine bedarfsorientierte und nachvollziehbare Bedarfsermittlung, die Stärkung der Unterstützungsangebote durch flächendeckende Umsetzung des Kurzzeitwohnens sowie klare Regelungen zur Finanzierung: im Sinne der Familien, im Sinne gelebter Inklusion und im Sinne einer Kostendämpfung.
Nur wenn Reformen diese Dimensionen zusammendenken, wird aus dem Anspruch der Inklusion ein verlässlicher Alltag für Menschen mit Behinderung und deren Familien.
[1] Andreas Langer, Fabian Frei: Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien – Eine wissenschaftliche Evaluation im Neuen Kupferhof, Waxmann Verlag, ISBN 978-3-8309-3514-8 Die Evaluation wurde weitere sechs Jahre fortgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden zeitnah veröffentlicht.
